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| Satzung |
Satzung der I.G. Streetracer Nrw
Stand 18.11.2007
Name : Streetracer Nrw
Gegründet am : 14.09.2004
Gründer : Oliver Lausegger, Anna Clemens und Michael Stoll
A) Der Vorstand
Der Vorstand muß sich immer aus einer Personen zusammensetzen. Dieser ist berechtigt, Aufgaben/Verantwortungsbereiche an Mitglieder zu übertragen.
Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf unbegrenzte Zeit gewählt (2/3 Mehrheit). Die Möglichkeit, den Posten des Vorstands zu bekleiden, ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Perioden begrenzt.
Von seinem Posten abberufen werden kann der Vorstand entweder fristlos auf Wunsch der Mitglieder (2/3 Mehrheit) oder aufgrund freien Ausscheidens des Vorstands jeweils zum Ende einer Periode oder bei Austritt aus der IG.
Der Vorstand verpflichtet sich bei Annahme des Postens nach bestem Gewissen im Sinne der I.G. zu handeln.
Sollten Mitglieder Verbesserungsvorschläge für die Satzungen haben, muss der Vorstand die Machbarkeit der Änderungen prüfen. Änderungen der Satzungen müssen dann noch mal mit 2/3 Mehrheit abgesegnet werden. Die Änderungen müssen dann schnellstmöglich den Mitgliedern mitgeteilt werden!
Neben der Position des ersten Vorstands gilt es die Positionen des Kassenwarts, des Schriftführers und den des zu bekleiden.
Zu den Aufgaben des ersten Vorstands gehört vor allem die Öffentlichkeitsarbeit, die Betreuung der Sponsoren, sowie die Repräsentation auf Treffen und die Leitung des Pflichttreffens.
Unterstützt wird der Vorstand von einem Kassenwart, der eigenverantwortlich wirtschaftet und die Gemeinschaftskasse betreut. Auf jedem Pflichttreffen im Monat hat der Kassenwart einen kurzenÜ berblick über die finanzielle Situation der I.G. zu geben. Auf jeder letzten Hauptversammlung eines Jahres legt er einen ausführlichen Kassenbericht vor.
Evtl. ausstehende Beiträge bei den jeweiligen Mitgliedern anzumahnen, fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Kassenwarts. Bei nicht Entrichtung der Beitrags drohen Geldstrafen die sich beim 1 x mal nicht entrichten 1€, zweitenmal nicht entrichten 2€ und drittenmal nicht entrichten 3€ belaufen. Danach erfolgt eine schriftliche Abmahnungen die ein Jahr bestehen bleibt. 3 Abmahnungen bedeuten den Ausschluss aus der I.G.
Aufgabe des Schriftführers ist die Protokollierung des Pflichttreffens der I.G.
B) Aufnahmekriterien
1. Grundsätzlich ist in der I.G. jeder willkommen, der Interesse an Autos hat. Die Marke des Wagens sowie Geschlecht der Mitglieder spielen absolut keine Rolle.
1.a Mann muß min 18 Jahre alt sein.
2. Das Baujahr deines Fahrzeugs spielt keine Rolle,
3. Das Fahrzeug sollte in einem gepflegten optischen und technischen Zustand sein. Ob das Fahrzeug getunt oder serienmäßig ist, spielt keine Rolle.
Für Winterfahrzeuge treffen nicht ganz so strenge Kriterien zu. Hierbei reicht es aus, dass es sich bei dem Winterfahrzeug um ein verkehrssicheres Fahrzeug handelt.
4. Regelmäßige Teilnahme an den offenen Treffen sowie am Pflichttreffen sind Voraussetzung für die Aufnahme in die I.G.
5. Jedes Mitglied hinterlegtt bei Eintritt in die I.G. seine relevanten Daten in der Mitgliederkartei und gibt Änderungen unmitelbar bekannt.
C) Die Spielregeln
1. Wir sind aus rechtlichen Gründen eine I.G. mit dem Namen "Streetracer NRW". Sollte der Wunsch aufkommen, diese in einen e.V. umzuwandeln, muß dies vom Vorstand auf Realisierbarkeit geprüft und mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Pflichttreffen der I.G. in jeden Monat werden über den Vorstand ins Forum gesetzt und bekantgegeben. Jedes Mitglied sollte möglichst an allen Pflichttreffen im Jahr teilnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Vorstand benachrichtigt werden. Im Rahmen der Pflichttreffen werden zudem neue Mitglieder (Abstimmung durch 2/3 Mehrheit und entscheident durch den Vorstand) begrüst, Veränderungen der Satzung bekantgegeben oder andere wichtige Tagesordnungspunkte die I.G. betreffend (Besuch von Treffen, etc.) besprochen.
3. Einmal im Monat findet unser Pflichttreffen in Duisburg statt die diesbezüglichen Termine werden auch über das Forum vom Vorstand bekantgegeben. Der Platz ist nach den Treffen unbedingt sauber zu hinterlassen.
4. Für die Anschaffung von I.G.-Eigentum, wurde ein Beitrag von 4,50Euro/Monat festgelegt. Dazu Belaufen sich die Miete sowie die ERahltungskosten für die Halle /Clubheim auf 10,50 € im Monat.Somit haben wir einen Monatsbeitrag von 15 €. Dieser wird dann auf ein Clubkonto überwiesen.
Der Beitrag wird auch bei Nichterscheinen am Pflichttreffen f?ällig und dient zur Anschaffung von I.G.-Eigentum und zur Finanzierung von Belangen der I.G. (z.B.Homepage, Weihnachtsfeier etc.). Über Anschaffungen jeglicher Art muß vorher von den Mitglieder abgestimmt werden (2/3 Mehrheit). Bei Ausscheiden aus der I.G. werden während der Mitgliedschaft entrichtete Beiträge rückwirkend nich erstattet.
Mitglieder auf Probe haben 0-3 Monate Probezeit !!
Die Schwankungen der Probezeit resultieren auf Grund der schon Zugehörigkeit auf Treffen und eingliederung in die IG.
Die Probezeit beginnt mit einwillgen des Maps in die Satzung und endet nach den 0-3 Monaten auf dem darauf folgenden Pflichttreffen.
5. SRN (Mitglieder) tragen zur Identifizierung einen Aufkleber der I.G. auf ihrem Fahrzeug. Die Farbe dieses Schriftzuges ist egal. Jedoch sollten sehr dunkle Farben wie Schwarz oder ähnlich nur mit Weiß bzw. Chromkeil gefahren werden. Den Schriftzug gibt es in einer Größe für die Frontscheibe.Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Als SRN muß man den Schriftzug auf der Scheibe tragen um die Gruppenzugehörigkeit zu symbolisieren. Ohne Aufkleber auf dem Fahrzeug ist eine Mitgliedschaft nicht umzusetzen. Auch hier kommen bei Verstössen Abmahnungen zum tragen.
Bei Verkauf eines Fahrzeugs mit Schriftzug, Austritt oder Ausscheiden aus der I.G. wird der Schriftzug entweder durch das ausscheidende Mitglied oder den Vorstand entfernt.
Auf Treffen sollte aus Gründen der Identifizierung ein Polo-Shirt der I.G. getragen werden. Der Erwerb des I.G.Polo-Shirts erfolgt auf freiwilliger Basis. Die I.G.Polo-Shirts sind blau mit weißen Stick.
Andere Farben sind mit dem Vorstand abzuklären.
6. Die Anmeldung zu allgemeinen Treffen und Veranstaltungen muss mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen zuvor beim ersten Vorstand erfolgen. Bei plötzlicher Verhinderung muss eine Abmeldung beim Vorstand erfolgen.
Die Kosten für Holzkohle, Anzünder, Fackeln, etc. bei gemeinsam angefahrenen Treffen werden aus der Gemeinschaftskasse bezahlt. Verpflegung wird von jedem für sich selbst mitgebacht.
7. Bei gemeinsamen Ausfahrten werden die Verkehrsregeln beachtet. Auch sonst legen wir Wert auf korrektes und freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Sollte ein Mitglied außerhalb der I.G. wiederholt durch grob fahrlässiges Verhalten auffallen, droht ihm der Ausschluß aus der I.G..
8. Die Hin- und Rückfahrt zu Treffen erfolgt in der Kolonne, wobei das langsamste Fahrzeug ausschlaggebend ist für die Geschwindigkeit. Andernfalls gilt Reisetempo 130km/h. Das erste und das letzte Fahrzeug verfügen über jeweils ein Handy (evtl. Handfunkgerät) und eine Wegbeschreibung, bei einer Kolonne von über 10 Fahrzeugen muß auch das mittlere Fahrzeug über ein Handy und eine Wegbeschreibung verfügen. Zu überholvorgängen setzt grundsätzlich der Kolonnenführer im Zusammenspiel mit dem Kolonnenletzten an. Innerhalb der Kolonne wird nicht überholt und auch sonstige Provokationen (dichtes Auffahren, unnötige Lichthupe, etc.) vermieden. Nach einer Trennung der Kolonne wartet der führende Teil mit Warnblinklicht auf dem rechten Seitenstreifen (auf BAB natürlich auf dem nächsten Rastplatz), der abgetrennte Teil der Kolonne gibt bei Wiederanschluss von hinten ein Signal mit der Lichthupe. Sollte sich die Kolonne in mehr als zwei Teile getrennt haben, schließt der mittlere Teil einfach mit Warnblinklicht auf den bereits wartenden Teil auf.
9. Private Konflikte sind aus der I.G. fernzuhalten. Konflikte unter den Mitgliedern sind untereinander zu klären - ggf. kann die SRN-Vorstand als Schlichter hinzu gezogen werden. Vielmehr kommt es uns auf ein gemeinschaftliches Miteinander, auf gegenseitige Hilfe durch Rat und Tat an.
10. Die Anerkennung der aktuellen Satzung ist Bedingung f?r eine Mitgliedschaft in der I.G.
11. Eine Kündigung kann grundsätzlich nur schriftlich an den Vorstand adressiert erfolgen.
D) Aktivitäten
1. Regelmäßige Treffen/Versammlung der Mitglieder der I.G.
2. Besuch von Treffen/Veranstaltungen
3. Kontakt zu anderen Interessengemeinschaften/Clubs/Vereinen
4. Sonstige Unternehmungen
5. Gegenseitige Hilfe durch Rat und Tat
Die Satzung sowie die dahinterstehende Grundidee und die Grundsätze der I.G. Streeracer NRW akzeptiert, wer dieses gelesen hat. Die Satzung wird öffentlich ins Netzt gestellt. Wiederholte Verstöße gegen diese Satzung werden nach Verwarnung mit Ausschluss bestraft.
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